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Tod von Liana K.: Gericht sieht 31-Jährigen als Täter – doch er muss nicht ins Gefängnis

Autor: @Soundmaxx

Das Landgericht Göttingen ist überzeugt, dass Mohammed A. die 16-jährige Liana K. am Bahnhof Friedland vor einen durchfahrenden Güterzug stieß. Eine Gefängnisstrafe erhält der 31-Jährige dennoch nicht.

Mehr als acht Monate nach dem Tod der 16-jährigen Liana K. hat das Landgericht Göttingen eine Entscheidung in dem aufsehenerregenden Fall getroffen. Die Schwurgerichtskammer ist überzeugt, dass der damals 31 Jahre alte Mohammed A. die Jugendliche am 11. August 2025 am Bahnhof Friedland im Landkreis Göttingen gegen einen durchfahrenden Güterzug stieß. Liana erlitt bei dem Zusammenprall schwerste Kopfverletzungen und starb unmittelbar.

Der Fall war zunächst nicht als Gewalttat erkannt worden. Nach dem tödlichen Vorfall gingen die Ermittler anfangs von einem möglichen Unfall aus. Im Laufe der Ermittlungen verdichteten sich jedoch die Hinweise darauf, dass die Jugendliche nicht versehentlich in den Gefahrenbereich des vorbeifahrenden Zuges geraten war. Sachverständige kamen im späteren Verfahren zu dem Ergebnis, dass ein Unfallgeschehen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden könne.

Entscheidend für die Überzeugung des Gerichts waren vor allem DNA-Spuren des 31-Jährigen, die auf der Kleidung Lianas gefunden wurden. Nach Angaben aus dem Verfahren befanden sich Spuren unter anderem im Schulter- und Rückenbereich. Gerade die DNA am Rücken ließ sich nach Auffassung der Kammer plausibel damit erklären, dass der Mann die Jugendliche von hinten gestoßen hatte. Direkte Augenzeugen des entscheidenden Moments gab es nicht, sodass sich das Gericht auf eine Reihe von Indizien stützte.

Auch das Verhalten des Mannes vor dem Geschehen spielte bei der Beweiswürdigung eine Rolle. Nach den im Prozess geschilderten Zeugenaussagen war er am selben Tag bereits mehrfach durch auffälliges und aggressives Verhalten aufgefallen. Das Gericht sah darin zusammen mit den DNA-Spuren und weiteren Erkenntnissen ein Gesamtbild, das aus seiner Sicht keinen vernünftigen Zweifel an seiner Täterschaft ließ.

Eine klassische Freiheitsstrafe verhängte das Gericht dennoch nicht. Ein psychiatrischer Gutachter hatte bei dem Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass er aufgrund seiner Erkrankung zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Das Gericht ordnete die Tat rechtlich als Totschlag ein, sah jedoch gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als erfüllt an. Nach Einschätzung des Gerichts gehe von dem Mann weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Das Verfahren wurde deshalb als sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Ein solches Verfahren kommt unter anderem dann infrage, wenn jemand eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen haben soll, aufgrund einer psychischen Erkrankung jedoch möglicherweise nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Im Mittelpunkt steht dann die Frage, ob eine Unterbringung im Maßregelvollzug erforderlich ist. Eine solche Unterbringung ist nicht mit einer festen Haftdauer vergleichbar. Ihre Fortdauer muss regelmäßig überprüft werden.

Liana K. war mit ihrer Mutter aus der Ukraine nach Deutschland gekommen. Die 16-Jährige hatte in Friedland gerade eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin begonnen. Besonders tragisch: Am Tag ihres Todes hatte sie nach Medienberichten die Zusage für eine Wohnung in Friedland erhalten. Damit hätte für sie das bisherige Pendeln aus dem thüringischen Heiligenstadt bald ein Ende gehabt. Wenige Stunden später starb sie am Bahnhof.

Der Fall löste über das Strafverfahren hinaus eine politische Debatte aus. Der 31-Jährige war zum Zeitpunkt der Tat ausreisepflichtig. Fragen richteten sich deshalb auch an Behörden und an den Umgang mit seinem Aufenthaltsstatus sowie an vorausgegangene Hinweise auf seine psychische Erkrankung. Für die Entscheidung des Landgerichts selbst standen diese politischen Fragen allerdings nicht im Mittelpunkt. Die Richter hatten insbesondere zu klären, ob der Beschuldigte für Lianas Tod verantwortlich war, ob er bei der Tat schuldfähig war und ob von ihm weiterhin erhebliche Gefahren ausgehen.

Abgeschlossen ist der Fall juristisch noch nicht. Sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage, die Lianas Mutter vertritt, legten Revision gegen die Entscheidung ein. Die Verteidigung bestreitet, dass die Tat dem 31-Jährigen ausreichend nachgewiesen worden sei. Die Nebenklage wiederum strebt einen Schuldspruch in einem regulären Strafverfahren an und hält eine Verurteilung wegen Mordes für möglich. Damit dürfte sich der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung des Landgerichts Göttingen befassen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Bild/Foto: Bahnhof Friedland – Foto: GeorgDerReisende / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Quelle: Redaktion

Autor: @Soundmaxx
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