Einstiegshilfen bei der Deutschen Bahn

Autor: @Bus und Bahn

Klage der ISL bleibt erfolglos

Menschen mit Behinderungen können weiterhin nicht sicher damit rechnen, zu jeder Zugfahrzeit eine Ein- oder Ausstiegshilfe zu erhalten. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, kurz ISL, ist mit einem langjährigen Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn gescheitert. Der Verband wollte erreichen, dass notwendige Hilfsmittel wie Hublifte nach vorheriger Anmeldung immer verfügbar sind, solange Züge verkehren.

Nach Angaben der ISL richtet sich die Verfügbarkeit solcher Hilfen derzeit unter anderem danach, ob entsprechend eingeteilte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst sind. Für Reisende, die einen Rollstuhl benutzen oder aus anderen Gründen Unterstützung benötigen, kann dies bedeuten, dass bestimmte Zugverbindungen für sie nicht nutzbar sind.

Die Behindertenorganisation setzt sich bereits seit März 2017 für eine verlässliche Regelung ein. Weil viele Züge und Bahnhöfe noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind, betrachtet die ISL mobile Rampen und Hublifte als notwendige Ersatzmaßnahmen. Diese müssten ihrer Ansicht nach während des gesamten Zugbetriebs bereitgestellt und bedient werden.

Bevor der Verband klagen konnte, musste zunächst ein längeres Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Dieses endete im Dezember 2020 mit einem Vorschlag, den die ISL als positiv bewertete. Die Deutsche Bahn nahm den Schlichtungsvorschlag jedoch nicht an. Anschließend zog die Interessenvertretung vor das Verwaltungsgericht Berlin.

Im März 2026 wies das Verwaltungsgericht die Klage nach Angaben der ISL ab. Dabei wurde unter anderem die Zulässigkeit des Verfahrens infrage gestellt. Auch der anschließende Antrag, eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zuzulassen, hatte keinen Erfolg. Damit konnte die ISL ihre Forderung auf diesem Rechtsweg nicht durchsetzen.

Die Organisation kritisiert das Ergebnis deutlich. Sie sieht darin eine weitere Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, weil deren Reisemöglichkeiten weiterhin von verfügbaren Hilfskräften und begrenzten Servicezeiten abhängig seien. Eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Nutzung der Bahn sei unter diesen Bedingungen nicht gewährleistet.

Das Behindertengleichstellungsgesetz bewertet die Verweigerung angemessener Vorkehrungen grundsätzlich als Benachteiligung. Darunter fallen erforderliche und geeignete Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen im konkreten Fall eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen sollen.

Die ISL fordert deshalb weiterhin, dass die Deutsche Bahn Einstiegshilfen zuverlässig zu sämtlichen Zeiten anbietet, in denen Züge fahren. Solange Fahrzeuge und Bahnhöfe nicht durchgehend barrierefrei sind, dürften Menschen mit Behinderungen nicht das Risiko tragen, eine geplante Verbindung aufgrund fehlender Unterstützung nicht nutzen zu können.

Quelle: Bus und Bahn

Autor: @Bus und Bahn
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